Erdung und Potentialausgleich für PV-Anlagen in Wohngebäuden
Für den sicheren Betrieb von Photovoltaikanlagen ist die Einbindung in das Erdungs- bzw. Potentialausgleichssystem des Gebäudes besonders wichtig. Beim Neubau wird dies in der Planungsphase bereits berücksichtigt. Gerade bei der Nachrüstung von PV-Anlagen sollte auf die Erdungsanlage besonderes Augenmerk gelegt werden. Ist keine vorhanden oder entspricht sie nicht den aktuellen Funktionsanforderungen, kann auch hier eine Nachrüstung notwendig werden.

Nachrüstung von Erdungsanlagen bei PV-Anlagen
Eine wichtige Grundlage für bereits bestehende oder nachträglich installierte, elektrische Systeme, besonders für Photovoltaikanlagen, ist die Erfüllung der Schutzmaßnahmen. Die Basis für die Sicherheit und Funktionalität ist eine passende Erdungsanlage. Bei der Nachrüstung von PV-Anlagen ohne passende Erdungsanlage empfiehlt sich die Nachrüstung mit Tiefenerdern. Diese Lösung erhöht den Schutz vor elektrischen Gefahren wie Überspannungen und Blitzeinschlägen und garantiert damit die Sicherheit der PV-Anlage.
Anforderungen an den Potentialausgleich von PV-Anlagen
Für Gebäude ohne äußeres Blitzschutzsystem gilt: Die metallenen Montagesysteme der PV-Anlage müssen gemäß NIN 2020 Teil 7.12 in den Funktionspotentialausgleich einbezogen werden.
Die Verbindung ist mit mindestens 6 mm² Cu auszuführen.
Downloads
Schutzvorschlag | Photovoltaik-Dachanlagen | Blitz- und Überspannungsschutz für Photovoltaik-Dachanlagen | .pdf 3.2 MB |
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